Radetzkystraße: Der vergebliche Kampf gegen den Abriss

Der Fall des Gründerzeithauses in der Radetzkystraße 24-26 ist eines der extremsten Beispiele dafür, wie manche Immo-Firmen mit historischen Gebäuden und Mietern umgehen. 2018 wurde das Haus teilweise abgerissen, obwohl es noch bewohnt war. Dach und oberstes Geschoß wurden demoliert. Dabei wurde auch der 170 Jahre alte Fassadenschmuck abgeschlagen.

Danach kämpften die die verbliebenen Bewohner jahrelang für den Erhalt des Hauses. Trotz zahlreicher Gerichtsverfahren ließ sich ein Erhalt des Hauses nicht durchsetzen. Eine Hälfte des Hauses durfte im Februar 2022 abgerissen werden. Kurz darauf auch das übrige Haus.

Ein beispielloses Versagen der Wiener Altstadterhaltung, das zeigt: Das Wiener Baurecht ist völlig unbrauchbar. Behörden und Politik in Wien kümmern sich einfach nicht um einen umfassenden Schutz für Häuser und Bewohner. Reformen sind seit Jahrzehnten überfällig.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mehrfach aktualisiert und erweitert (zuletzt im Juni 2024).

neugotisches Wohnhaus in Wien, vor und nach dem Teilabriss, Radetzkystraße, Dampfschiffstraße, 3. Bezirk
Radetzkystraße 24-26: 2018 wurde mit dem Abriss begonnen

Seltenes Schmuckstück im neugotischen Baustil

Das alte Wohnhaus im 3. Bezirk an der Kreuzung von Radetzkystraße und Dampfschiffstraße, gleich bei der Franzensbrücke, stach ins Auge. Bis 2018 befand sich hier noch der aus der Mitte des 19. Jahrhunderts stammende Turm. Dieser wurde im Juni 2018 weitgehend demoliert und im Frühjahr 2022 restlos abgerissen.

Radetzkystraße, Dampfschiffstraße, Gründerzeithäuser, neugotisch, Wien-Landstraße
Aufnahme zu "besseren Zeiten": Radetzkystraße 24-26 (rechts) mit markantem neugotischen Turm (Juni 2018)

Auf dem Foto unten sind die ursprüngliche Franzensbrücke (nicht erhalten) und das einstige Café im Haus Radetzkystraße 24-26 (rechts) zu sehen:

historische Fotoaufnahme der Franzensbrücke, Radetzkystraße, Donaukanal, Wien
Radetzkystraße und Franzensbrücke um 1890, rechts der Vorgänger des Kaffee-Urania (Foto: Sammlung Horky)

Eckturm noch bis 2018 vollständig erhalten

Die auffällige Fassade verweist auf den frühen Historismus des 19. Jahrhunderts und damit auf die beginnende Gründerzeit (ca. 1850 – 1918). An der Ringstraße und in vielen Bezirken innerhalb und außerhalb des Gürtels ist dieser Baustil in seinen vielen Ausprägungen bis heute präsent.

Das große dreiseitige Zinshaus in der Radetzkystraße wurde vom Architekten Josef Kastan (1795-1861) entworfen, der eine neugotische Fassadengestaltung wählte. Dieser Baustil findet sich auch beim Wiener Rathaus und beim Palais Ferstel. Geboren in Böhmen als Sohn eines Maurermeisters kam Kastan Anfang des 19. Jahrhunderts nach Wien, wo er erst Bauzeichner, dann Baumeister wurde und Pläne für zahlreiche Wohnhäuser lieferte, von denen einige noch erhalten sind.

Beim Doppelhaus in der Radetzkystraße 24-26 waren große Teile der Fassade nur noch ansatzweise erhalten. Der Zweite Weltkrieg hatte bei vielen Gebäuden am Donaukanal schwere Schäden hinterlassen und auch das Haus in der Radetzkystraße nicht verschont. Doch der Turm an der Ecke stand noch. Üppigen Fassadendekor hatte das Haus aber nie – auch nicht vor dem Krieg.

Aus für legendäres Café

Bis 2016 hatte das urige Kaffee-Urania im Erdgeschoß des Gebäudes geöffnet. Mit dem Tod des langjährigen Betreibers, Hubert Horky, schloss das Lokal. Die Journalistin Sarah Wetzlmayr schrieb über das Café:

Als der dritte Bezirk noch Vorstadt war und nicht Wien Mitte oder Zentrum, war das Kaffee Urania noch Mittelpunkt der sogenannten Vorstadt-Kaffeehauskultur. Ein wenig aus seiner Mitte geschoben wurde es als die Vorstadt weiter nach draußen gedrängt wurde und man sich plötzlich auf dem unbekannten Terrain des Zentrums wieder fand. Da befand es sich nun, in seinem ganzen skurrilen Dasein, so lange bis es Ende Jänner 2016 schließlich geschlossen wurde.

Als der Abriss des Gebäudes noch nicht absehbar war, schrieb die Wiener Zeitung:

Ließ man im Kaffee Urania den Blick umherschweifen, so stand rasch fest, dass sich jahrzehntelang nichts geändert hatte. Die Kaffeehauslogen mit Kunstlederüberzügen hatte bereits Horkys Mutter, die das Kaffeehaus 44 Jahre lang vor ihm betrieben hatte, in Auftrag gegeben. Die Wirtshausbudel mit einsehbarer Vitrine, die bunten Fußbodenkacheln und der Wurlitzer sind irgendwann in der Nachkriegszeit hinzugekommen. Die Kaffeemaschine der Marke Urania war zweifelsohne das Prunkstück des Lokals – vergleichbare Modelle sind längst nur noch in Museen zu bewundern.

Dunkle Wolken ziehen auf

Die gute Lage nahe dem 1. Bezirk und die große Fläche – es handelte sich eigentlich um zwei Häuser – hatten wohl nicht wenige Investoren aus der Immo-Branche auf das Gebäude aufmerksam gemacht. Mehrmals wurde es um steigende Millionenbeträge verkauft. Dabei musste jedem neuen Eigentümer bewusst gewesen sein, dass in dem Haus Personen mit unbefristeten Mietverträgen wohnten und ein Abriss daher nicht ohne weiteres möglich sein würde. Da viele Wohnungen leer standen, wäre eine Sanierung mit Dachausbau und anschließendem Verkauf der Wohnungen wohl ohne Probleme möglich gewesen. Doch die Pläne dürften von Anfang anders ausgesehen haben.

Gründerzeithäuser am Donaukanal in Wien-Landstraße, bei der Franzensbrücke, Graffiti, Aufschrift "1911"
Radetzkystraße 24-26 (rechts) vor dem Teilabriss (Foto: 2018)

Bebauungsplan und Mietrecht benachteiligen Altbauten

Warum viele Immo-Firmen auf Abriss und Neubau anstatt auf Sanierung setzen, hat mehrere Gründe:

  • Beim Mietrecht gibt es eine Benachteiligung von Altbauten. So gilt beispielsweise selbst für aufwendig zu erhaltende Jugendstilhäuser eine strenge Mietzinsbeschränkung, während für thermisch und ästhetisch problematische Häuser aus den 1970ern beliebig hohe Mieten verlangt werden dürfen. (Aber: Lukrativer ist ohnehin der Verkauf einzelner Wohnungen, nicht die Vermietung – auch im Neubau. Das Mietrecht ist also oft nur ein vorgeschobener Grund für Abrisse.)
  • Im Neubau lässt sich mehr Fläche erzielen . Mehr Stockwerke, niedrige Raumhöhen, maximale Ausnutzung des Grundstücks.
  • Die Bebauungspläne schreiben nur maximal erlaubte Bauhöhen vor, aber nicht die maximale Anzahl an Geschoßen. Die Folgen: Altbauten mit hohen Räumen werden abgerissen, Neubauten mit niedrigen Raumhöhen errichtet (siehe Beispiele hier).
  • Vielerorts in Wien haben es Behörden und Politik verabsäumt, Schutzzonen einzurichten. Solche Schutzzonen können historische Gebäude vor dem Abriss bewahren.

Auf das Haus in der Radetzkystraße treffen alle vier Punkte zu. Der Bund hätte durch eine Reform des Mietrechts, die Stadt Wien durch entsprechende Bebauungspläne schützend auf das Haus (und andere Häuser) einwirken können. Beides ist nicht geschehen.

Mieter zum Auszug gedrängt?

Spätestens seit 2017 waren die Probleme im Haus akut, wie die Grünen im 3. Bezirk auf ihrer Webseite berichteten:

Bereits im Jänner [2017] trafen wir einige BewohnerInnen und machten uns ein Bild vor Ort: Das Haustor war defekt und trotz mehrmaliger Urgenz bei der Hausverwaltung wurde dieses nicht repariert. Fremde konnten sich im Haus aufhalten und es kam auch zu einem Gewaltdelikt im Stiegenhaus. Die BewohnerInnen fühlen sich in ihrem sicheren Wohnen eingeschränkt und der Druck wurde so groß, dass bereits die ersten MieterInnen auszogen.

Das Gebäude (…) war schon bei unserem Besuch eingerüstet und mit Halogenstrahlern versehen, nur passieren seitdem keine Arbeiten an der Fassade. Wir haben uns bei der MA46 erkundigt, das Gerüst war bewilligt und die Bewilligung kann leicht verlängert werden.

Eine Mieterin schilderte der Bezirkspartei, dass bereits 2015 damit begonnen worden sei, Bewohner zum Auszug aus ihren Wohnungen zu bewegen. Auch seien gezielt Personen neu einquartiert worden, um den verbliebenen Mietern das Leben schwerzumachen. War der Abriss schon länger in Planung?

Fenster und Fassadenschmuck eines Frühgründerzeithauses in Wien, Radetzkystraße, Dampfschiffstraße, 1030 Wien
Radetzkystraße 24-26 im Juni 2018 - wenige Tage vor Beginn der Abbrucharbeiten

Kein Denkmalschutz

Geschützt vor dem Abriss war das nicht. Bedingt durch Kriegsschäden und einen vereinfachten Wiederaufbau bzw. unsanfte Renovierungen in der Nachkriegszeit erfüllte es die strengen Auflagen des Denkmalschutzes nicht. Das limitierte Denkmalschutzgesetz und die personelle Unterbesetzung der Behörde sind schon lange bekannte Probleme. Ändern könnte das die Bundesregierung.

Keine Schutzzone

2016 hätte es die Chance gegeben, eine Ortsbild-Schutzzone festzulegen. Schutzzonen können von der Stadt Wien unabhängig vom Denkmalschutz eingerichtet werden, um Häuser vor Abriss und groben Verunstaltungen zu bewahren. Die ersten Schutzzonen wurden bereits in den 1970ern eingerichtet. Es wäre als seit Jahrzehnten Zeit gewesen, um alle erhaltenswerten Häuser entsprechend zu schützen. Passiert ist das nicht.

Bei der Umwidmung 2016 ging es um das nahe „Spekulationshaus“ in der Hetzgasse 8, das mittels Schutzzone gerade noch vor dem Abbruch gerettet werden konnte. Zuständig für Schutzzonen ist das Planungsressort, das damals Stadträtin Maria Vassilakou (Grüne) unterstand.

Bei dieser Umwidmung hatte die Initiative Denkmalschutz (ein unabhängiger Verein) eine deutlich größere Schutzzone gefordert, auch für das Haus in der Radetzkystraße 24-26. Die Parteien im 3. Bezirk folgten dieser Empfehlung – aber vergeblich, wie Bezirksrat Alfred Strasser (FPÖ) gegenüber der Bezirkszeitung erklärte:

2016 hat die MA 19 [Behörde für Architektur] die vom Bauausschuss verlangte Eingliederung des Objektes in die Schutzzone abgelehnt.

Der Grund ist vielleicht auch, dass der Schutzzonen-Paragraph bis zu einer Gesetzesänderung 2018 zu restriktiv formuliert war, um auch das Haus in der Radetzkystraße berücksichtigen zu können. Auch drängte wohl die Zeit, um das Haus Hetzgasse 8 zu retten.

Karte mit Schutzzone bei der Radetzkystraße, 1030 Wien, Flächenwidmungsplan
Für das Haus in der Radetzkystraße 24-26 wurde 2016 keine Schutzzone eingerichtet. (Karte ©ViennaGIS)

Eskalation im Juni 2018

Im Frühjahr 2018 kündigte die Rot-Grüne Rathauskoalition eine Änderung der Wiener Bauordnung an. Das Ziel: Mehr Schutz für historische Gebäude. Die Ankündigung führte zu hektischen Abrissen in ganz Wien, da Immobilienunternehmen noch schnell ihre Altbauten abreißen wollten, um der Gesetzesänderung zuvorzukommen. Überhastete Abrisse gab es etwa im 2., 4. und 15. Bezirk.

Auch der Eigentümer des Hauses in der Radetzkystraße wurde nervös: Binnen kürzester Zeit verschwand das Haus hinter einem hohen Gerüst. Die Initiative Denkmalschutz, die zusammen mit Bewohnern und Lokalpolitikern für den Erhalt des Hauses demonstrierte, meldete per Presseaussendung:

Jetzt hat der Eigentümer, obwohl sein Haus noch von zahlreichen Mietern (zum Teil mit unbefristeten Verträgen) bewohnt wird, bereits den Wohnungsinhabern des Nachbarhauses einen bevorstehenden Abriss angekündigt und stellt derzeit ein Baugerüst auf.

Nun wird befürchtet, dass der Eigentümer schwer rückgängig zu machende Tatsachen schafft und vielleicht die Fassade am Eckturm demolieren will. Bewohner des Hauses haben jetzt eine Petition zur Rettung des Hauses eingereicht.

Genau das ist passiert.

Gründerzeithaus mit teilweise eingerüsteter Fassade, Radetzkystraße, Dampfschiffstraße, Franzensbrücke, Landstraße, Wien
Am 20. Juni 2018 wurde der Turm eingerüstet. Kurz danach begann der Abriss.

Bewohntes Haus wird legal demoliert

„Ich war geschockt, fand die Presslufthammer über meinem Kopf wie eine Körperverletzung. Selbst der Kranführer wundert sich, daß das Haus bewohnt ist“, berichtete eine Bewohnerin den Grünen. Da hatte der Abbruch längst begonnen.

In weniger als zehn Tagen wurden das Dach und ein ganzes Stockwerk demoliert – während darunter noch 25 Menschen wohnten. Die Fenster aller unbelegten Wohnungen wurden herausgerissen. Auch der historische Turm litt schwer unter dem Abriss. Teile der 170 Jahre alten Ornamente wurden abgeschlagen. Das Ziel des Abbruchs war wohl, das Haus soweit zu demolieren, dass es nach dem neuen Gesetz nicht als erhaltenswert gelten würde. Den Bewohnern sollte wohl unter Anwendung drastischer Mittel das Leben schwergemacht werden.

Der Abriss war nach damaliger Gesetzeslage übrigens völlig legal möglich: „Es wurde ein Gesamtabriss eingereicht. Wohnen noch Menschen in dem Haus, dann darf nur so viel abgerissen werden, wie zumutbar ist“, hieß es aus dem Büro von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ).

Neues Gesetz stoppt Abriss

Am 30. Juni 2018 – der Termin für die Gesetzesänderung wurde kurzerhand vorverlegt – endeten die Abbrucharbeiten. Die Bauordnungsnovelle zum besseren Schutz historischer Gebäude war in Kraft getreten. Im Gemeinderat stimmten SPÖ, Grüne und FPÖ dafür, ÖVP und NEOS dagegen.

“Mit dem Beschluss im Landtag stellen wir sicher, dass kein historisch wertvolles Gebäude ohne Prüfung durch die Stadt abgerissen werden kann, nur weil es nicht in einer Schutzzone steht“, so die damalige Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou (Grüne). Ein enormer Fortschritt für die Altstadterhaltung, wenn auch um Jahre zu spät.

Aus dem Ressort von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) hieß es:

Der Fall „Radetzkystraße“ ist ein Paradebeispiel dafür, wie findige SpekulantInnen vorgehen: MieterInnen mit unbefristeten Mietverträgen mindern den Wert einer Immobilie. InvestorInnen erwerben ein Objekt und versuchen anschließend, die MieterInnen aus ihren Wohnung zu vertreiben. So steigt der Wert des Hauses. In der Radetzkystraße war die Vorgangsweise mit dem Teilabbruch des Gebäudes und dem Ausbau der Fenster besonders dreist.

Behörden: Gebäude erhaltenswert

Schon wenige Tage später kam die Erleichterung: Die Magistratsabteilung für Architektur (MA 19) hielt das Gebäude für erhaltenswert. Das neue Gesetz zeigte Wirkung. Der weitere Abbruch wurde untersagt, doch das war erst der Anfang unzähliger Klagen, u. a. vonseiten der Mietervereinigung:

Das Dach ist weg, einige Fenster bereits herausgerissen. In den Wohnungen gibt es Schäden durch Wassereintritte. Um den betroffenen Mietern beizustehen und zu ihrem Recht zu verhelfen, formierte sich nun eine breite Allianz. Die Mietervereinigung und der Mieterschutzverband vertreten die Mieter und brachten gemeinsam direkt beim Bezirksgericht eine einstweilige Verfügung und einen Erhaltungsantrag ein (…)

Unterstützung kommt dabei auch vom Rechtshilfefonds der Stadt Wien. „Wir bündeln alle Kräfte“, sagt Ronald Schlesinger von der Mieterhilfe Wien. „Dass ein bewohntes Haus abgerissen wird, hat es bis dato in Wien noch nicht gegeben. Jetzt wollen wir den Fall auch rechtlich ausleuchten und damit verhindern, dass sich so etwas in Zukunft wiederholen könnte“, sagt Hanel-Torsch.

Schutzzone und Aufklärung gefordert

Im Landstraßer Bezirksparlament gingen im September 2018 die Wogen hoch: Die Grünen forderten eine Schutzzone für das Gebäude. Der Antrag wurde gegen die Stimmen von ÖVP und NEOS angenommen. Die FPÖ wiederum verlangte Aufklärung darüber, warum das Haus 2016 nicht in die Schutzzone aufgenommen worden war. Alle Parteien stimmten diesem Antrag zu.

Haus ohne Dach

In den Monaten nach dem gestoppten Abriss kam es immer wieder zu massiven Problemen wegen des fehlenden Daches. Ein Mieter sagte 2018 zum ORF:

Es ist schrecklich, das Wasser kommt runter, die Mauer ist feucht und das ist dann natürlich auch für die ganze Bausubstanz schlecht. Es tropft die ganze Nacht.

Auch in der Wohnung einer 94-jährigen Frau kam Wasser durch die Decke. Die Feuerwehr musste verständigt werden. Die Mieterhilfe versicherte, dass die Erhaltungspflicht für den Eigentümer immer noch gelte und eingefordert werde. Erst viele Monate später war das Dach wieder dicht und gegen Regen geschützt.

"Organisierte Altbauvernichtung"

Der Fall Radetzkystraße schaffte es 2018 auch ins Parlament. Zu der Zeit regierte die ÖVP-FPÖ-Koalition unter Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache. Unter dem Titel “Organisierte Altbau-Vernichtung” wandte sich die SPÖ mit einer Anfrage an Innenminister Herbert Kickl (FPÖ):

Die Fassaden der Gründerzeithäuser prägen das Stadtbild in Wien wesentlich mit (…) Für den Erhalt bieten sich Mittel aus der Wohnbauförderung, etwa für thermische Sanierungen und Sockelsanierungen an. Auch eine vorübergehende Anhebung der Miete (…) ist möglich, falls die eingehobenen Erhaltungsbeiträge für eine Sanierung nicht reichen sollten.

Das Phänomen der Finanzialisierung des Wohnbaumarktes, also das Überhandnehmen von profitorientierten Anlageinteressen gegenüber Wohn- und Werterhaltsinteressen hat u. a. zu zwei Phänomenen geführt: Erstens werden intakte Mietshäuser abgerissen, um (meist architektonisch anspruchslosen) Anlagewohnungsobjekten zu weichen. Zweitens werden MieterInnen unter Druck gesetzt (…) 

Alleine im 22. Wiener Gemeindebezirk mussten am Tag nach Inkrafttreten der Genehmigungspflicht sechs von neun laufenden Hausabbrüchen von der Polizei gestoppt werden!

Dass intakte Althäuser durch Neubauten ersetzt werden, ist kein neues Phänomen. Wer dahinter aber den/die einzelne/n HausbesitzerIn vermutet, irrt. Recherchen ergeben, dass es sich dabei mitunter um, teils verschachtelte Netzwerke handelt.

In ihrer Anfrage nannte SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher eine ganze Reihe von Liegenschaften, die alle ganz oder teilweise demselben Eigentümer gehören. In mehreren Fällen ging der Bauträger nach dem Muster Abriss mit anschließendem Neubau vor – etwa in der Baumgasse im 3. Bezirk und in Kaisermühlen (Fotos unten). Also jener Eigentümer, der auch den Abriss des Hauses in der Radetzkystraße vorangetrieben hat. Auf die Frage, ob Ermittlungen im Sinne einer “kriminellen Vereinigung” laufen, verneinte der Innenminister.

Gesetz und Behörden streng genug?

Im Jänner 2019 erklärte die Baupolizei gegenüber dem ORF, es sei noch nicht einmal klar, ob das Haus in der Radetzkystraße nicht doch noch abgerissen werden könnte. Inwiefern die Baupolizei wirklich über Mittel verfügt, Abrisse effektiv zu verhindern und einen guten Erhaltungszustand einzufordern, erscheint ohnehin fraglich.

So waren zu der Zeit bei Übertretungen der Bauordnung maximal 100.000 Euro Strafe vorgesehen. Bei einem Quadratmeterpreis von über 6000€ für Wohnungen im 3. Bezirk entspricht dieser Strafrahmen – vereinfacht gesagt – knappen 17 m² verkaufter Wohnfläche. (Der Strafrahmen wurde Ende 2021 noch einmal verschärft.)

Zum anderen ist unklar, inwieweit die gesetzliche Erhaltungspflicht durchgesetzt wird bzw. werden kann. Die Erhaltungspflicht sieht vor, “dass die Bauwerke in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften dieser Bauordnung entsprechendem Zustand erhalten werden.“ Trotzdem durfte beispielsweise eine historische Klinik des Wiener AKH jahrelang verfallen und 2020 abgebrochen werden.

Die Erhaltungspflicht ist im Wiener Baurecht oft zahnlos – vor allem im Vergleich zum effektiven Salzburger Altstadterhaltungsgesetz. So sind in der Bundeshauptstadt selbst weitgehende Abrisse von höchst erhaltenswerten Gebäuden prinzipiell möglich, etwa an oder um die Ringstraße. Wien fällt seit langem durch ein Laissez-faire-Prinzip auf, das Altstadterhaltung und Architektur den Unwägbarkeiten des Marktes anheimstellt. So können einzelne Bauträger fast beliebig mit erhaltenswerten Gebäuden verfahren und ästhetisch katastrophale Neubauten produzieren. Bei der Altstadterhaltung ist einzig der Denkmalschutz wirklich effektiv. Vielleicht deswegen, weil der Denkmalschutz eine Bundesangelegenheit ist und nicht unter die Zuständigkeit der Stadt Wien fällt?

So war es vor allem der rechtlich stark verankerte Mieterschutz, der das Wohnhaus in der Radetzkystraße letztlich jahrelang vor dem kompletten Abbruch bewahrte.

Wertsteigerung durch Sanierung & Dachausbau

Das Haus in der Radetzkystraße hatte, vor allem vor dem Teilabriss 2018, einen hohen Wert: Viele Wohnungen standen leer und hätten saniert und verkauft werden können. Mit einem umfangreichen Dachausbau hätte sich zusätzlicher Wohnraum schaffen lassen. Alleine für den weiten Ausblick über den Donaukanal und den 2. Bezirk wären potenzielle Käufer wohl bereit gewesen, durchaus tief in die Tasche greifen.

Doch der Bebauungsplan eröffnete dem Eigentümer von Anfang an eine wirtschaftlich weitaus attraktivere Option: Ein Neubau mit niedrigeren Geschoßen und damit mehr Wohnfläche. Weil Politik und Behörden keine genau an die alten Häuser angepassten Bebauungspläne erstellen, werden Abrisse wirtschaftlich interessant – überall in Wien. Wären die maximal erlaubten Geschoßzahlen von Anfang an per Bebauungsplan fixiert worden, wäre es wohl nie zu dem Abriss gekommen. Denn warum abreißen, wenn sich auch nachher nicht substanziell mehr Fläche errichten ließe?

Gerichtsbeschluss: Gebäude muss "saniert" werden

Ein erstes Aufatmen gab es für die Bewohner im Juli 2019, wie Der Standard berichtete:
Die Baueinstellung ist zwar nach wie vor beim Verwaltungsgericht anhängig, allerdings gibt es einen erstinstanzlichen Gerichtsbeschluss nach dem Mietrechtsgesetz, dass das Gebäude – konkret Fenster, Fensterstöcke und Dach – wiederhergestellt werden muss.

Und „sollte absehbar sein, dass die Maßnahmen nicht umgesetzt werden, kann eine Zwangsverwaltung beantragt werden“, so die BezirkszeitungDer Fall ging vom Bezirksgericht über das Wiener Landesgericht bis zum Obersten Gerichtshof. Das Urteil wurde bestätigt.

Im April 2020 informierte auch der Eigentümer über die bevorstehenden Bauarbeiten:

Aushang am Haus Radetzkystraße 24-26 (Foto: 2020)

Billig-Fenster im Gründerzeithaus

Dem Gerichtsurteil wurde Folge geleistet – mit geradezu erschreckendem Resultat. Anstatt die alten oder passende neue Fenster zu verwenden, scheint auf die kostengünstigste Option gesetzt worden zu sein. Zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Gerichtsurteils reichte das aber aus.

Kein Dach und oberstes Stockwerk

Das ursprüngliche Dach und das demolierte Geschoß fehlten aber auch nach der gerichtlich vorgeschriebenen „Sanierung“. Das Haus bekam eine Art Flachdach, das rein rechtlich aber die Vorgaben erfüllte.

Franzensbrücke, Dampfschiffstraße, Radetzkystraße 24-26, demoliertes Dach, Gerüst, Gründerzeithäuser, Autos, Oberleitungen
Das oberste Geschoß und ein passendes Dach fehlen weiterhin. (Februar 2021)

Mit den neuen Fenstern und dem Flachdach kam der Eigentümer dem Urteil des Gerichts nach. Die Umsetzung ließ aber von Anfang an nicht darauf schließen, dass er das Haus wirklich langfristig erhalten und sanieren wollte. Vielmehr wurde offenbar auf Zeit gespielt: Anscheinend wurden stets nur die allernötigsten Maßnahmen getroffen, in der Hoffnung, das Haus doch noch abreißen zu können.

Räumungsklagen gegen Mieter

Im Frühjahr 2021 wurde bekannt, dass der Eigentümer offenbar gegen Bewohner mit aufrechten Mietverträgen vorgeht. Es sollen Räumungsklagen eingebracht worden sein. Ein Versuch, die Bewohner zum Auszug zu bewegen? Das Bezirksblatt berichtete im Februar 2021:

Den MieterInnen wurden Ersatzwohnungen angeboten – in einem Haus mit einem ­Bordell.

Abriss, wenn "bestandsfrei"

Auf eine Anfrage antwortete die Baupolizei 2021:

Die vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien beauftragte Errichtung von einem Notdach wurde hergestellt. Laut einem Gerichtsbeschluss VGW [Verwaltungsgerichtshof] darf das Haus, sobald es bestandsfrei ist, abgebrochen werden.

Genau das ist 2022 passiert. Die in der Wiener Bauordnung vorgesehene Erhaltungspflicht erweist sich wieder und wieder als unbrauchbar.

Abriss 2022

Anfang 2022 zog der letzte Mieter aus dem linken Teil des Hauses – Radetzkystraße Nr. 26 – aus. Damit durfte der Eigentümer mit dem Abriss beginnen. Und das hat er dann Anfang Februar auch getan. Ein beispielloses Versagen für die Wiener Altstadterhaltung. (Kurz vor Abrissbeginn erschien auch ein Artikel zu dem Haus im Online-Standard.)

Auf den folgenden Fotos ist zu sehen, wie Haus Nr. 26 bereits abgerissen ist:

Wenige Wochen danach wurde auch die verbliebene Haushälfte abgebrochen.

Baulücke in Wien-Landstraße, nach Abriss eines Altbaus
(Foto: Dezember 2022)

2024: Neubau kommt

Nach dem Abriss war der Bauplatz lange leer.

2024 waren Renderings des Neubaus auf Plakaten zu sehen. Das neue Gebäude folgt – zumindest äußerlich – dem gleichen Schema wie alle Gebäude der Firma Steiner Immobilien. Das planende Architekturbüro (falls es eines gab) ist nicht bekannt.

Kontakte zu Stadt & Politik

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Die Bezirksvorstehungen sind die politischen Vertretungen der einzelnen Bezirke. Die Partei mit den meisten Stimmen im Bezirk stellt den Bezirksvorsteher, dessen Aufgaben u.a. das Pflichtschulwesen, die Ortsverschönerung und die Straßen umfassen.

+43 1 4000 81261
 
Vizebürgermeisterin und Stadträtin Kathrin Gaál untersteht die Geschäftsgruppe Wohnen. Zu dieser gehören u. a. die Baupolizei (kontrolliert die Einhaltung der Bauvorschriften u. dgl.), Wiener Wohnen (Gemeindewohnungen) und der Wohnfonds (Fonds für Neubau und Sanierung).

(Die Reihung der Parteien orientiert sich an der Anzahl der Mandate im November 2020.)

Quellen

Fotos

WienSchauen.at ist eine unabhängige, nicht-kommerzielle und ausschließlich aus eigenen Mitteln finanzierte Webseite, die von Georg Scherer betrieben wird. Ich schreibe hier seit 2018 über das alte und neue Wien, über Architektur, Ästhetik und den öffentlichen Raum.

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