Als das 1846 errichtete Gebäude in der Mollardgasse 54 abgerissen wurde (2019), galt bereits die novellierte Wiener Bauordnung. Demnach haben die Magistrate dem Abriss des Altbaus explizit zugestimmt.
Eine Schutzzone galt nicht. Zudem war die Bauklasse so hoch, sodass dadurch ein Abriss erst lukrativ wurde, denn der Neubau darf deutlich höher sein als der Altbau.