Abriss im Hundertwasser-Viertel

Im Februar 2021 wurde im 3. Bezirk ein Gründerzeithaus trotz Schutzzone abgerissen. Das Haus befand sich in einem Ensemble aus ähnlichen Häusern und war nur wenige Schritte vom berühmten Kunsthaus von Friedensreich Hundertwasser entfernt. Der Fall zeigt: Es braucht Reformen, damit die Altstadterhaltung ihrem Namen endlich gerecht wird.

Gründerzeithaus in einer Schutzzone (Ensembleschutz) wird abgerissen, Bagger, Arbeiter, Bauzaun, Schutt, Historismus, Wien 1030
Krieglergasse 12: erbaut 1880, Abriss im Februar 2021 trotz Schutzzone (3. Bezirk)

Abriss, Verfall und Leerstand bei Wien Mitte

Die innerstädtischen Teile des dritten Bezirks sind manchen Touristen vielleicht besser bekannt als vielen Einheimischen. Hier, nahe Wien Mitte, liegen u. a. die beiden vom Künstler Friedensreich Hundertwasser (1928-2000) gestalteten Gebäude, die jedes Jahr tausende Besucher anlocken – das Kunsthaus und das Hundertwasserhaus. Doch auch abseits der Architekturikonen aus den 1980ern hat das Grätzl Einiges zu bieten, denn zwischen Donaukanal und Landstraßer Hauptstraße haben sich viele alte Häuser aus der dem 19. und frühen 20. Jahrhundert erhalten.

So scheint es auf den ersten Blick, als würde der Schutz historischer Gebäude in Wien gut funktionieren. Doch bei näherer Betrachtung bröckelt die schöne Fassade gehörig. Fälle von (gerade noch verhinderten) Abrissen und jahrelangem Verfall häufen sich: Hetzgasse 8, Radetzkystraße 24-26, ehem. Bahnhofsgebäude bei Wien Mitte, Amtsgebäude Hetzgasse 2, ehem. Hotel Roter Hahn. Vollkommen versagt hat die Altstadterhaltung in der Krieglergasse, in der Nähe der backsteinernen Kirche am Kolonitzplatz.

Historische Häuserzeile

Das Haus in der Krieglergasse 12 war 1880 erbaut worden. Auch die Nachbarhäuser wurden zu einer ähnlichen Zeit errichtet, was an den typisch historistischen Fassaden mit ihren markanten Fenstergiebeln zu erkennen ist. Möglicherweise bildeten die Häuser ursprünglich sogar eine beabsichtigte Einheit.

Das abgerissene Haus (Nr. 12) war wohl eine gespiegelte Kopie des Nachbarhauses (Nr. 14). Es wurde zugleich mit dem Gebäude rechts (Nr. 10) erbaut.

Abriss in der Schutzzone

Im Februar kam der Abriss für das alte Haus, das bis zuletzt den originalen Fassadenschmuck aus dem 19. Jahrhundert trug. Der Grund laut Baupolizei: Das Gebäude sei abbruchreif gewesen. Jetzt klafft eine Lücke zwischen zwei Altbauten. Ein integraler Bestandteil des Ensembles wurde demoliert, die Einheit ist passé. Besonders erschreckend: Das Haus stand in einer Schutzzone – die eigentlich genau dafür da ist, damit so etwas nicht passiert.

Schutzzone unzureichend?

Auch in Schutzzonen darf abgerissen werden, wenn der bauliche Zustand eines Gebäudes so schlecht ist, dass eine Sanierung nicht mehr möglich ist. So geschehen in der Krieglergasse 12.

Wenn es um Abbrüche von Häusern in Schutzzonen geht, sind die folgenden Aspekte ganz zentral (hier allgemein gesprochen und nicht auf das Haus in der Krieglergasse bezogen):

  • Bebauungsplan kann Abbrüche fördern: Dürfen in einem Neubau mehr Geschoße gebaut werden als im vorhandenen Altbau? Wenn ja, kann das Eigentümer dazu veranlassen, trotz Schutzzone abzureißen. Nicht selten zu beobachten ist auch das mutmaßliche Ausbleiben von Reparaturen, oft mit dem augenscheinlichen Ziel, ein Haus abbruchreif zu bekommen.
  • Private Abrissgutachten: Abbruchreife wird durch privat beauftragte und privat bezahlte Gutachten nachgewiesen. Die zuständige Behörde (MA 25) berechnet anhand solcher Gutachten, ob ein Haus abbruchreif ist oder nicht. Dazu steht eine Software bereit, in die bloß die Ergebnisse des Privatgutachtens eingegeben werden müssen.
  • Wer begutachtet die Gutachten? Ob bzw. inwieweit die Behörden die von Eigentümern eingereichten Gutachten nachprüfen oder sogar eigene Gutachten anfertigen oder beauftragen, ist nicht bekannt.
  • Fehlende Transparenz: Die Abbruchverfahren sind intransparent, Kontrollen durch unabhängige Personen und Stellen sind nicht möglich.
  • Wenig Geld für die Altstadterhaltung: Wien fördert die Renovierung von Häusern in Schutzzonen mit etwas über zwei Mio. Euro pro Jahr. Ob sich mit einem solchen Betrag (und den über 15.000 Häusern in Schutzzonen) eine umfassende Unterstützung für Eigentümer erreichen lässt?
  • Ungleichheit im Mietrecht: Für aufwendig zu erhaltende Altbauten gelten strenge Mietzinsbeschränkungen, für thermisch und ästhetisch oft unattraktive 1970er-Bauten beispielsweise aber nicht. Das fördert Abrisse.

Wenn trotz Schutzzone abgerissen wird

Das Haus in der Krieglergasse ist nicht das einzige Gebäude in Wien, das trotz Schutzzone abgerissen worden ist. Weitere Beispiele: Bauernmarkt 21 (1. Bezirk), Leopoldauer Platz 9 und 11 (21. Bezirk), Hernalser Hauptstraße 59 und 61 (17. Bezirk), Marchettigasse 8 (5. Bezirk), Redtenbachergasse 4 (16. Bezirk). Die Hauptursachen: Zu hohe Bauklassen und eine nicht ausreichend durchgesetzte Erhaltungspflicht.

Besonders extrem war der Fall eines Jugendstilhauses in der Wipplingerstraße. Obwohl mitten im 1. Bezirk und in einer Schutzzone, gaben die Behörden das riesige Gebäude einfach zum Abriss frei. Nicht wegen angeblicher Abbruchreife, sondern weil es nicht relevant für das Ensemble gewesen sein soll, wie der Leiter der zuständigen Behörde mitteilte.

Was jedoch beim Gebäudes in der Krieglergasse genau vorgefallen ist, in welchem Bauzustand es war und woran der Erhalt letztlich scheiterte, ist dem Verfasser dieser Zeilen nicht bekannt. Die Öffentlichkeit sieht bloß das Resultat, also den Abriss. Alles Weitere sind Vermutungen.

Neubauten: wenig Rücksicht, wenig Raffinesse

Anders als beim Haus in der Krieglergasse sind Abrisse von Gründerzeithäusern in manchen Fällen nicht unbedingt ein großer Verlust, denn auch etliche alte Gebäude sind schmucklos und historisch nur von geringem Interesse. Häufig fehlt auch die originale Fassade (Rekonstruktionen sind selten). Kurz gesagt: Nicht jedes alte Haus ist automatisch erhaltenswert.

Doch nicht selten werden eben auch Altbauten mit aufwendigen Fassaden abgerissen und durch minimalistische Neubauten ersetzt (z. B. am Mariahilfer Gürtel und in Döbling). Rücksicht auf die historisch gewachsene Umgebung wird bei der Gestaltung neuer Häuser kaum genommen. So führen viele Abrisse zu nachhaltigen Schäden für die Stadt. Dabei sind der komplette „Austausch“ der Bewohner, die oft mangelnde Flexibilität von Neubauten (Stichwort: Nutzungsoffenheit) und das Thema Ressourcen noch gar nicht angeschnitten.

Der Abriss alter Häuser wäre bestimmt weniger problematisch, wenn auch im Neubau viel Wert auf eine rücksichtsvolle und hochwertige Gestaltung gelegt würde. Doch weder wird das per Gesetz gefordert, noch scheint es allzu viele Eigentümer und Investoren zu geben, die auf eine hochwertige Optik bestehen. Das war noch um 1900 ganz anders – Beispiel Neustiftgasse 6 im 7. Bezirk (Altbau vs. Neubau).

Reformen nötig

Neubauten kommen meist billiger als Sanierungen. Zwar lassen sich Bestandsgebäude aufstocken bzw. hofseitig mitunter beträchtlich erweitern, doch wird der Gewinn für einen Investor oft größer sein, wenn er abreißen und neu bauen lässt. Selbst wenn mietrechtlich in Altbauten genauso viel wie in Neubauten verlangt werden dürfte, lassen sich in neuen Häusern meist mehr Stockwerke unterbringen. Und diese zusätzliche Fläche kann auch vermietet werden.

Daher bleibt letztlich wohl nur diese Option: Unternehmen, die schnelles Geld mit Abrissen und Neubauten suchen, müssen am Abriss erhaltenswerter Gebäude gehindert werden. Sanierungen müssen gefördert werden. Eigentümer erhaltenswerter Gebäude brauchen mehr Unterstützung durch die öffentliche Hand. Und die Stadt Wien darf sich aus Gestaltungsfragen (Ästhetik, Fassaden) nicht länger heraushalten. Einige Vorschläge für Reformen:

  • Mehr Schutzzonen: Verpflichtende Prüfung und Widmung von Schutzzonen bei jeder Umwidmung
  • Schutz vor „Spekulation“: Anpassung der maximal erlaubten Bauhöhen an die tatsächliche Höhe der Häuser (bei erhaltenswerten Gebäuden)
  • Verbesserungen für Eigentümer: Entfall der Stellplatzverpflichtung (verpflichtender Bau von Garagen) für nachweislich erhaltenswerte Gebäude (um Zu-/Um- und Dachausbauten zu fördern), Höherdotierung des Altstadterhaltungsfonds, Reform des Mietrechts
  • Erhalt und Weiterbau des charakteristischen Stadtbildes: Fassadengestaltung von Neubauten muss sich an der umgebenden und für das jeweilige Grätzl maßgeblichen Bebauung orientieren; bei Neubauten in Schutzzonen bzw. in überwiegend vor 1945 errichteten Umgebungen; Variation der Gestaltung der straßenseitigen Fassade zumindest alle ca. 19-25 Meter (Gründerzeitparzelle), um Monotonie zu verhindern
  • Schönere Außenhaut: Beschränkung des Einsatzes von durchgehenden Glasfassaden, Verbot von Sichtbeton bei straßenseitigen Fassaden
  • Gestaltungsbeirat muss gestalten dürfen: Verpflichtende Prüfung aller Neubauentwürfe durch einen politisch und wirtschaftlich unabhängigen Gestaltungsbeirat; Arbeit im Beirat muss vergütet werden, Mehrheit der Mitglieder muss von außerhalb Wiens/Österreichs sein (inkl. Cooling-off-Phase); Quote (z. B. 1/3) für Personen aus den Bereichen Denkmalpflege und Architekturgeschichte
  • Transparente Verfahren: Abbruchverfahren müssen nachvollziehbar sein, Hinzuziehen des Denkmalamts bei (angeblicher) Abbruchreife erhaltenswerter Gebäude, Akteneinsicht auch für NGOs (sofern rechtlich möglich); Altstadterhaltungsfonds auch für erhaltenswerte Gebäude außerhalb von Schutzzonen (zum Abwenden von Abbruchreife); regelmäßige Kontrolle der Abbruchverfahren durch den Stadtrechnungshof, Anfertigen eines eigenen Gutachtens durch die Behörden bei Abbruchansuchen bei erhaltenswerten Gebäuden
  • Erhaltungspflicht durchsetzen: Verstärkte Kontrolle und Durchsetzung der Erhaltungspflicht von Gebäuden durch die Baupolizei

Kontakte zu Stadt & Politik

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Die Bezirksvorstehungen sind die politischen Vertretungen der einzelnen Bezirke. Die Partei mit den meisten Stimmen im Bezirk stellt den Bezirksvorsteher, dessen Aufgaben u.a. das Pflichtschulwesen, die Ortsverschönerung und die Straßen umfassen.

+43 1 4000 81261
 
Vizebürgermeisterin und Stadträtin Kathrin Gaál untersteht die Geschäftsgruppe Wohnen. Zu dieser gehören u. a. die Baupolizei (kontrolliert die Einhaltung der Bauvorschriften u. dgl.), Wiener Wohnen (Gemeindewohnungen) und der Wohnfonds (Fonds für Neubau und Sanierung).

(Die Reihung der Parteien orientiert sich an der Anzahl der Mandate im November 2020.)

Fotos

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