Beheimgasse 49: Behörden gegen Altbau-Erhalt

Das Gründerzeithaus in der Beheimgasse 49 in Hernals wird abgerissen. Die Behörden haben das Gebäude als nicht erhaltenswert eingestuft.

Gründerzeithaus in Hernals, Plakat der Abbruchfirma Prajo's
Beheimgasse 49 wird abgerissen (Foto: Bernhard Sengstschmid, 2022)

"Erbaut anno domini 1868"

Das dreigeschoßige Gebäude in der Beheimgasse 49 ist ein typisches Vorstadt-Gründerzeithaus. Das Haus hat keine herausragend dekorierte Fassade, aber es ist auch nicht in einem sichtlich schlechten Bauzustand. Ob das Haus vielleicht früher einmal anders ausgesehen hat? Alte Fotos ließen sich nicht finden.

Lange wird es nicht mehr stehen. Laut Behörden ist der Abriss bereits genehmigt. Die für Architektur zuständige Abteilung (MA 19) hat das Haus bereits 2020 als nicht erhaltenswert eingestuft. Auch die Plakette über dem Eingang (Foto unten) wird am Abriss nichts mehr ändern. Bestätigen ließ sich das Baujahr allerdings nicht. Die Errichtung in den 1860ern ist aber realistisch, da die Stadterweiterung zu dieser Zeit bereits voll im Gange war.

"Erbaut anno domini 1868", Plakette auf einem Gründerzeithaus in Wien-Hernals
Plakette über dem Eingang des Hauses Beheimgasse 49 (Foto: "Kapital_mit_H" auf Twitter, 2022)

Erhalt wäre möglich gewesen

Vor 2018 waren dem Abreißen in Wien keine Grenzen gesetzt. Nur für Häuser in Schutzzonen brauchte es dafür eine Genehmigung. Da Politik und Behörden über Jahrzehnte viel zu wenige Schutzzonen eingerichtet hatten, hieß das in den meisten Fällen: Abriss, selbst bei historisch bedeutenden Gebäuden. In Wien wurde in Friedenszeiten so viel zerstört, dass sich das kaum dokumentieren lässt. Einige Beispiele sind hier.

Mit der Gesetzesänderung 2018 kam es zu einer zaghaften Verbesserung für den Altbaubestand: Seither braucht es die Zustimmung der MA 19 für Abrisse vor 1945 erbauter Häuser. Wie oft die Zustimmung verweigert wird, ist aber nicht öffentlich bekannt. Daher lässt sich auch nicht sagen, wie viele Abbrüche durch die neue Regelung verhindert werden konnten.

Freilich wird auch die Verbesserung von 2018 schon wieder ausgehebelt: auf der Basis angeblicher „wirtschaftlicher Abbruchreife“. Eigentümer können mittels Privatgutachten nachweisen, dass ein Haus nicht mehr wirtschaftlich sanierbar ist. Das hat dazu geführt, dass die MA 19 laufend umgangen wird und Abbrüche verhältnismäßig einfach durchgesetzt werden können. Das sorgt für scharfe Kritik. Die Grünen haben sogar eine Streichung der wirtschaftlichen Abbruchreife aus der Wiener Bauordnung gefordert. Die zuständige Stadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) hat bereits Änderungen angekündigt. Details sind noch nicht bekannt.

All das ist im Fall Beheimgasse 49 hinfällig. Die MA 19 sieht das Haus als nicht erhaltenswert an. Die Begründung und die Methodik der Bewertung sind nicht öffentlich.

Fassade eines Gründerzeithauses in Hernals
Das Haus Beheimgasse 49 darf abgerissen werden. (Foto: "Kapital_mit_H" auf Twitter, 2022)

Was ist wertvoll, was kann weg?

Bislang ist es in Wien so: Als erhaltenswert gelten Häuser, deren Architektur eine gewisse historische Bedeutung hat und/oder die mit anderen Häusern ein Ensemble bilden. Hat aber beispielsweise ein Jahrhundertwendehaus seine alte Fassade eingebüßt – z. B. durch vereinfachten Wiederaufbau nach Kriegsschäden oder durch Abschlagen von Dekor in der Nachkriegszeit -, dann hat es nach gängiger Praxis den Großteil seines Werts verloren, selbst wenn im Inneren alles original erhalten ist.

Es sind also äußerliche Kriterien, die bei der Beurteilung herangezogen werden. Doch ein Haus ist viel mehr als eine bloße Fassade: Bausubstanz, Höfe, Stiegenhäuser und überhaupt die gesamten im Gebäude verbauten Ressourcen können ebenfalls als wertvoll angesehen werden.

Anlässlich der Diskussionen um eine Reform der Wiener Bauordnung berichtete Der Standard (2022):

Dass derzeit das Prinzip Tabula rasa beziehungsweise Neubau vor Erhaltung gelte, beklagte auch Robert Temel, Stadtforscher und Baukulturexperte, in einem Kurzreferat auf dem Stadtentwicklungstag. Bei der Bewertung der Erhaltungswürdigkeit eines Gebäudes würden derzeit ausschließlich kulturelle beziehungsweise „visuelle“ Maßstäbe angelegt, sagte er; es sei aber nicht einsichtig, warum es da nicht auch beispielsweise viel mehr um Nutzungsmischung oder auch um Nachhaltigkeit gehen sollte.

Auch die Qualität des nach einem etwaigen Abriss entstehenden Neubaus sollte in diese Begutachtungen einfließen, meinten sowohl Temel als auch Architektin Verena Mörkl. Doch es sei alles andere als einfach, verbindliche Zusagen über die Gestaltung eines Neubaus mit einer Abbruchgenehmigung zu verknüpfen.

Ressourcen: Erhalt besser als Abriss

Jede Sanierung ist selbst dem Bau von Passivhäusern vorzuziehen – das sagt die Vereinigung Architects For Future. Denn die im Gebäude verbaute Energie muss ebenfalls berücksichtigt werden. In dieselbe Kerbe schlägt auch die Plattform Baukulturpolitik:

Jeder Bau (…) verbraucht Ressourcen. Das reicht vom nur begrenzt vorhandenem Boden über die Baumaterialien bis zu den Kosten der Errichtung, des Betriebs und Abbruchs und der notwendigen neuen Infrastrukturen, wie Straßen, Kanalisation oder Stromleitungen. Berücksichtigen muss man dabei auch die „graue Energie“ – also jenen energetischen Aufwand, der für die Herstellung, den Transport, die Lagerung, den Verkauf und auch die Entsorgung der Bauprodukte erforderlich ist. Insgesamt stammt etwa ein Drittel der globalen Treibhausgasemissionen aus dem Gebäudesektor. Das zeigt, welch großes Klimaschutzpotenzial in diesem Bereich liegt.

Für Wien bedeutet das: Der Faktor Ressourcen könnte Eingang ins Baurecht finden und würde damit auch bei der Frage relevant, wann ein Haus als erhaltenswert gilt und wann nicht.

Weitere Maßnahmen wären nötig, um Abbruch und Verfall effektiv und frühzeitig zu verhindern: Mehr direkte Sanierungsförderungen, Besserstellung von Sanierungen im Steuerrecht und Anpassungen im Mietrecht für sehr aufwendig zu erhaltende bzw. stark renovierungsbedürftige Gebäude.

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Die Bezirksvorstehungen sind die politischen Vertretungen der einzelnen Bezirke. Die Partei mit den meisten Stimmen im Bezirk stellt den Bezirksvorsteher, dessen Aufgaben u.a. das Pflichtschulwesen, die Ortsverschönerung und die Straßen umfassen.

+43 1 4000 81261
 
Vizebürgermeisterin und Stadträtin Kathrin Gaál untersteht die Geschäftsgruppe Wohnen. Zu dieser gehören u. a. die Baupolizei (kontrolliert die Einhaltung der Bauvorschriften u. dgl.), Wiener Wohnen (Gemeindewohnungen) und der Wohnfonds (Fonds für Neubau und Sanierung).

(Die Reihung der Parteien orientiert sich an der Anzahl der Mandate im November 2020.)

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