Kleine alte Häuser wie jene in der Abt-Karl-Gasse 7 und 9 (Ecke Schopenhauerstraße) werden nur mit Schutzzone und genau angepasster Höhenwidmung bestehen bleiben können. Da aber keine Schutzzone galt und die Bauklasse sehr hoch war bzw. ist, war der Altbau wohl massivem wirtschaftlichen Druck ausgesetzt. So wurden die vor 1918 errichteten Gebäude um etwa 2001 abgebrochen.
Gerade bei niedrigeren Häusern in den Außenbezirken sind vonseiten der Politik und Magistrate grundsätzliche Entscheidungen nötig: Ist der Erhalt der historischen Bausubstanz wichtig? Oder wird der Schaffung zusätzlichen Wohnraums mehr Bedeutung zugemessen? Sinnvoll wäre es, die Entscheidung vom konkreten Einzelfall abhängig zu machen: Kein Abriss erhaltenswerter Altbauten, aber Abriss und Neubau bei unbedeutenden und niedrigen Häusern, sofern Wohnraum benötigt wird.