Abriss-Schutz statt Laissez-faire

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“Zügellose Vernichtung!” “Der Bezirk verliert seine historische Identität!” “Gründerzeithaus abgerissen!” – Solche Schlagzeilen gingen in den vergangenen Jahren in trauriger Regelmäßigkeit durch die Medien. Ein Jahrhundert nach dem Ende der Gründerzeit fegte eine ungebremste Abrisswelle über die Stadt. Rufe nach strengeren Gesetzen stießen bei den Stadtoberen lange Zeit auf taube Ohren.

Eine kleine Verbesserung kam erst 2018. Seit der rot-grünen Bauordnungsnovelle dürfen vor 1945 erbaute Häuser nur noch mit Genehmigung der Behörden abgerissen werden.

Gründerzeithaus am Mariahilfer Gürtel 33 wird abgerissen, Bagger, Baustelle, Autos
Noch vor der Gesetzesverschärfung abgerissen: Mariahilfer Gürtel 33 (15. Bezirk)

Abreißen leichtgemacht

Wer in den letzten Jahren mit offenen Augen durch Wien spaziert ist, konnte es kaum übersehen: Abrisse an allen Ecken und Enden. Historische Häuserensembles wurden zerstört, markante Gebäude mit aufwändigen Stuckfassaden geschleift und auch völlig intakte Häuser durch Neubauten ersetzt.

Die vielen Abbrüche lassen sich zum einen auf das starke Bevölkerungswachstum – seit 1990 um über 300.000 Einwohner – zurückführen. Neuer Wohnraum wurde dringend benötigt, derweil viele Altbauten bereits in die Jahre gekommen und seit Jahrzehnten nicht saniert worden waren. Vielfach trieben private Entwickler Abrisse voran, da sich in Neubauten meist mehr Geschoße unterbringen lassen und Mietzinsbegrenzungen entfallen.

Spätestens seit der Weltwirtschaftskrise 2008 ist sicheres „Betongold“ als Kapitalanlage immer gefragter, wodurch die Preise selbst in früher unattraktiven Lagen angezogen haben und der Druck auf die gründerzeitliche Bausubstanz noch weiter gestiegen ist. Dass die dabei entstandenen Neubauten an die architektonische Raffinesse vieler Altbauten oft nicht herankommen, zeigt der folgende Vergleich (siehe auch die Artikel hier).

Politik schützt Häuser nicht

Die maßgebliche Verantwortung für die vielen Abrisse muss jedoch die Stadtpolitik übernehmen, denn die längste Zeit war dem Abbruchgeschehen kaum ein Riegel vorgeschoben. Durch viel zu kleine Schutzzonen gegen Abrisse und durch undurchsichtige Verfahren beim Feststellen der Abbruchreife hatten Immo-Firmen weitgehend freie Bahn. Indem häufig viel höher gebaut werden durfte als die Altbauten tatsächlich hoch waren, hat die Stadt quasi ganze Straßenzüge per Bebauungsplan zum Abbruch freigegeben. Selbst wenn es sich um historisch bedeutende Gebäude handelte, waren dem Bundesdenkmalamt und der Wiener Magistratsabteilung für Architektur (MA 19) die Hände gebunden, denn die gesetzliche Grundlage für einen effektiven Altbau-Schutz fehlte.

Stadtplaner Reinhard Seiß sagte im Falter:

Die Stadtpolitik hat seit Jahrzehnten keine Berührungsangst mit Spekulanten. Und die politisch einflussreichen Baufirmen, die wirklich meinungsbildenden Architekten sind jene, die neu bauen, nicht jene, die sanieren.

Deregulierung statt strengerer Gesetze

Hinter dem laxen Umgang mit dem historischen Wien steht auch eine verhängnisvolle Entscheidung der Stadtregierung: Die Deregulierung der Bauordnung im Jahr 1996. Indem Abrisse ohne Bewilligung möglich wurden, ließen sich auch keine rechtzeitigen Prüfungen durch das Bundesdenkmalamt mehr durchführen. Ein Wettrennen zwischen Bauträgern und Denkmalamt um Abriss vs. Unterschutzstellung war die Folge. Nebenbemerkung: Das sehr limitierte österreichische Denkmalschutzgesetz (ein Bundesgesetz) hätte viele Häuser wohl trotzdem nicht gerettet.

Die folgende Bilderstrecke zeigt einige Stadtbildverluste der letzten Jahre. Mehr Infos auf der Abrisskarte.

Wenn die Schutzzone versagt

Nicht alle Abrisse sind auf fehlende Schutzzonen zurückzuführen. Vielfach wurden historische Gebäude mit dem Argument „Abbruchreife“ auch innerhalb von Schutzzonen abgebrochen. Ob der Bauzustand den Abriss im Einzelfall wirklich unumgänglich gemacht hat, ist unklar, denn die Behörden lassen sich in diesen Dingen nicht in die Karten schauen. Gutachten sind nicht öffentlich einsehbar, Prüfungen durch unabhängige Stellen nach wie vor nicht vorgesehen, wie die Initiative Denkmalschutz moniert.

So konnte auch der sogenannte Türkenwirt (TÜWI), ein Gebäude der Universität für Bodenkultur, einfach abgerissen werden. Selbst im 1. Bezirk wurde ein Gründerzeithaus zum Abbruch freigegeben – trotz Schutzzone und trotz Lage im UNESCO-Weltkulturerbe (Fotos unten).

Vassilakou: "Kein Altbau-Abriss ohne mein Okay"

Die Probleme drangen endlich auch zur Stadtregierung durch. Maria Vassilakou, bis vor kurzem grüne Vizebürgermeisterin, brachte das Problem schon 2015 gegenüber der Tageszeitung Die Presse auf den Punkt:

Die derzeitige Rechtslage ist so, dass schöne Altbauhäuser außerhalb der Schutzzonen einfach abgerissen werden können (…) Ich will eine verpflichtende Frist zwischen Abbruchmeldung und Beginn der Abbrucharbeiten. In dieser Frist prüft die MA [Magistratsabteilung] 19, zuständig für das Stadtbild, ob dem stattgegeben werden kann.

Genau eine solche verpflichtende Prüfung vor Abbrüchen ist 2018 beschlossen worden – reichlich spät, denn alleine in den drei Jahren zwischen Ankündigung und Gesetzesänderung fielen unzählige historische Gebäude der Abrissbirne zum Opfer.

Vassilakous Vorstoß generierte erheblichen Widerstand, auch beim roten Koalitionspartner. Bürgermeister Michael Ludwig, damals Wohnbaustadtrat, sah keine Notwendigkeit für eine Gesetzesänderung: „Die Frau Stadträtin hätte schon jetzt genügend Möglichkeiten, den Schutz zu verbessern“, sagte Ludwig dem ORF und schlug vor, verstärkt Schutzzonen gegen Abrisse einzurichten.

Mit seiner Kritik an den fehlenden Schutzzonen traf Ludwig einen wunden Punkt, denn die Zuständigkeit für Schutzzonen und die Festlegung von Bauhöhen fiel genau in Vassilakous Ressort. Zahlreiche Fragen stellen sich: Warum wurden nicht bei jeder Änderung der Flächenwidmungspläne neue Schutzzonen geschaffen? Wie kann es sein, dass die Stadtregierung den Verlust historischer Gebäude zwar bedauerte, trotzdem aber nur wenige neue Schutzzonen festlegte? Und warum wurden nicht schon über Jahrzehnte hinweg – und unter SP-Alleinregierungen bzw. rot-schwarzen Koalitionen – mehr Schutzzonen eingerichtet, da doch die gesetzliche Grundlage bereits seit den 1970ern besteht?

2018: Rot-Grün kündigt Verschärfung an

Inwiefern die skeptische Haltung der SPÖ zur jahrelangen Verzögerung beigetragen hat, oder ob es sich bloß um politische Rhetorik handelte, lässt sich nicht abschätzen. Jedenfalls kündigte die Koalition im April 2018 die Verschärfung der Bauordnung an. Damit wurden auch Forderungen der Initiative Denkmalschutz aufgegriffen. Die drei zentralen Punkte:

  1. Der Abriss vor 1945 erbauter Häuser ist nur erlaubt, wenn das Gebäude für das Stadtbild nicht von Bedeutung ist.
  2. Es wird schwieriger, historisch wertvolle Häuser mit dem Argument „Abbruchreife“ abzureißen.
  3. Auch einzelne Häuser und baulich vielfältige Grätzl können durch Schutzzonen vor Abrissen bewahrt werden.

Doch die Ankündigung, diese Maßnahmen erst mit Jahresende umzusetzen, hatte einen fatalen Nebeneffekt: Eigentümer, die ihre Altbauten noch schnell loswerden wollten, ließen hektisch abreißen. In ganz Wien liefen die Abrissmaschinen auf Hochtouren. Dabei wurden auch folgende Häuser teilweise oder zur Gänze demoliert: Zieglergasse 52Mariahilfer Gürtel 33Floßgasse 14, das „Sperl-Haus“Lindauergasse 2-6, Bachgasse 5 und Heigerleinstraße 20-22. Wäre die Gesetzesreform ohne lange Vorbereitungszeit durchgezogen worden, wären wohl viele der unten abgebildeten Gebäude heute noch erhalten.

Gesetzesverschärfung kommt früher - aber für viele Häuser zu spät

Die Stadt reagierte und zog die Gesetzesänderung kurzerhand um ein halbes Jahr vor. Besonders verhängnisvoll war, dass diese Initiative frühzeitig durch einen Zeitungsartikel im Standard bekannt wurdeDie auf diesen Medienbericht folgenden massiven Abbrucharbeiten machten auch vor bewohnten Häusern nicht halt: An zwei Biedermeierhäusern in der Mariahilfer Straße und an einem Frühgründerzeithaus im 3. Bezirk erfolgten Teilabrisse, die erst durch die Gesetzesverschärfung gestoppt wurden.

SPÖ, Grüne und FPÖ für strengeren Altbau-Schutz

Mit den Stimmen und SPÖ, Grünen und FPÖ wurde die verschärfte Bauordnung Ende Juni 2018 beschlossen. ÖVP und NEOS stimmten dagegen.

Die ÖVP begründete ihre Ablehnung mit der Befürchtung, dass auch „völlig uninteressante und abbruchreife Gebäude aus der Zwischenkriegszeit nicht durch neue Bauten ersetzt werden können.“ – Anmerkung: Das ist nicht eingetreten. In Zweifelsfällen wird weiterhin abgerissen. So durfte etwa ein riesiges Gründerzeithaus mit vereinfachter Fassade abgebrochen werden. Eigenartig erscheint auch, dass die ÖVP einerseits für das Weltkulturerbe eintritt, dem besseren Schutz aller erhaltenswerten Wiener Altbauten aber die Zustimmung versagt.

Nach Ansicht der NEOS seien die Schutzzonen ausreichend, sodass es keine strengeren Gesetze brauche: „Man muss diese Schutzmaßnahmen nur tatsächlich verordnen und vollziehen um die Bauwerke vor Abbruch zu schützen. Diese Instrumente sind zwar auch ein starker Eingriff ins Eigentum, wären aber im Sinne des öffentlichen Interesses gerechtfertigt.“ – Anmerkung: Die Kritik an den viel zu wenigen Schutzzonen ist zutreffend, jedoch sprachen sich die NEOS wiederholt gegen neue Schutzzonen aus, etwa in Hernals. Zudem ist die neue Reglung – Prüfung jedes Althauses vor Abriss – viel schneller und einfacher als das Einrichten von Schutzzonen.

Ein Jahr danach: viele offene Fragen

„Es soll keinen Altbau-Abriss ohne mein Okay geben.“ – Vier Jahre sind vergangen, seit Maria Vassilakou diese Forderung erhoben hat. Seit einem Jahr ist die verschärfte Bauordnung nun in Kraft; seither braucht es das Okay der Magistrate bei jedem Abriss eines alten Hauses.

Dieser wegweisende Schritt wird überschattet durch das politische Desaster rund um das geplante Heumarkt-Hochhaus. Damit findet sich die Wiener Stadtregierung in einer kuriosen Lage wieder: Einerseits muss sie die Bedeutung des Weltkulturerbes für den 1. Bezirk relativieren, zugleich aber den verstärkten Abriss-Schutz für alle Gründerzeithäuser gegen die politische Konkurrenz und die Immo-Wirtschaft rechtfertigen.

Es ist nicht leicht, ein Resümee über die Verschärfung der Bauordnung zu ziehen: Infos darüber, welche Häuser gerettet wurden und welche abgebrochen werden durften, sind nicht öffentlich. Diese Intransparenz hat zur Folge, dass sich die Stadtregierung der Chance beraubt, den Erfolg ihrer Maßnahmen in der Öffentlichkeit als Verbesserung zu verkaufen. Dass die neue Regelung mehrheitlich ein Erfolg ist, zeigt sich daran, dass Abrisse von Häusern mit intakten Gründerzeitfassaden stark zurückgegangen sind. Die meisten größeren Abrisse der letzten Monate sind solche, die noch vor der Gesetzesverschärfung begonnen und dann gestoppt wurden, nach Klagen vor Gericht aber später fortgesetzt werden durften (beispielsweise in der Lindauergasse in Ottakring).

Eines der Häuser, das definitiv durch die neue gesetzliche Regelung vor dem Abbruch gerettet wurde, steht in der Liechtensteinstraße im 9. Bezirk (Foto unten). Das Gründerzeithaus, erbaut Ende 19. Jahrhundert, wird derzeit saniert.

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Vor dem Abriss gerettet: Liechtensteinstraße 100-102 (9. Bezirk)

Hält die Reform, was sie verspricht?

Dieser Artikel ist im Sommer 2019 erschienen – ein Jahr nach dem Beschluss der Bauordnungsnovelle. In der Zwischenzweit (bis 2021) ist klar geworden: Die Reform mag durch Abbrüche verhindert haben. Doch viele Abrisse wurden trotzdem durchgezogen. Die Bauordnungsnovelle hat auch die Stadt Wien selbst nicht daran gehindert, eine historische AKH-Klinik abzureißen – obwohl das Gebäude von den eigenen Behörden als erhaltenswert eingestuft wurde.

Info: Verschärftes Gesetz gegen Abrisse

Neu: Für Abrisse vor 1945 erbauter Häuser braucht es jetzt die Zustimmung der Magistratsabteilung für Architektur (MA 19). Abrisse sind nur noch dann erlaubt, wenn kein „öffentliches Interesse“ am Erhalt im Sinne des Stadtbildes besteht.

Früher: Vor Juni 2018 galt diese Genehmigungspflicht für Abrisse nur innerhalb von Schutzzonen. Dadurch sind über Jahrzehnte hinweg unzählige erhaltenswerte Häuser abgerissen worden, da es immer noch viel zu wenige Schutzzonen gibt.

Verbesserungsbedarf und offene Fragen:

  • Wie genau feststellt wird, ob ein Haus erhaltungswürdig ist oder abgebrochen werden darf, bleibt unklar. Beispielsweise wurde im Fall des „blauen Hauses“ ein privates Gutachten akzeptiert, das dem Gründerzeithaus seinen architektonischen Wert absprach.
  • In vielen Fällen ist unklar, wie die Magistrate entscheiden, denn Bekanntgaben der als erhaltenswert bzw. nicht erhaltenswert beurteilten Häuser gibt es nicht. Daher lässt sich auch nicht genau feststellen, welche Häuser durch das neue Gesetz gerettet werden konnten.
  • Nach 1945 errichtete Häuser dürfen weiterhin abgebrochen werden, selbst wenn es sich um bedeutende architektonische Zeugnisse handelt.

Schutzzonen beziehen sich auf eine Anzahl von Gebäuden, die im Sinne eines historischen Ensembles zusammengehören. Die Schutzzonen sollen das gewachsene Stadtbild vor der Zerstörung bewahren. Dieser Ensembleschutz ist rechtlich beim Bundesland Wien angesiedelt und kann daher auch von der Stadtregierung geändert werden. Die Schutzzonen ergänzen also den Denkmalschutz, der Bundessache ist.

Neu: Auch Gebiete mit heterogenem Baubestand – beispielsweise Mischungen von Gründerzeithäusern, Biedermeierhäusern und Neubauten – können jetzt in eine Schutzzone kommen. Vereinfacht wird somit auch der Schutz der Nachkriegsarchitektur. Schutzzonen sind von besonderer Bedeutung, da auch alle Ziergegenstände und Fassadenelemente gegen grobe Veränderung und Entfernung geschützt sind.

Früher: Bis Juni 2018 mussten Gebäude innerhalb von Schutzzonen stilistisch sehr ähnlich sein und in unmittelbarer Nähe zusammenstehen. Dadurch konnten viele Gebäude nicht in die Schutzzone kommen.

Verbesserungsbedarf und offene Fragen: Auch bei rezenten Erweiterungen von Schutzzonen wurden etliche gut erhaltene Häuser nicht berücksichtigt (Beispiel: Kaisermühlen). Auch werden Häuser z.T. aus der Schutzzone wieder herausgenommen, etwa in Mariahilf oder Kalksburg. Die Gründe dafür sind nicht bekannt.

Neu: Die sogenannte „technische Abbruchreife“ wird verschärft. Das heißt: Erhaltenswerte Häuser dürfen nur noch dann abgerissen werden, wenn die Erhaltung unwirtschaftlich oder technisch unmöglich ist.

FrüherBislang ließen sich Gebäude – auch in Schutzzonen – oft mit dem Argument der „technischen Abbruchreife“ abreißen. Laut Initiative Denkmalschutz genüg(t)en privaten Gutachten, um solche Abrisse durchzusetzen.

Verbesserungsbedarf und offene Fragen: Wie die Baupolizei im Einzelfall feststellt, ob ein Gebäude abbruchreif ist oder nicht, ist weiterhin nicht transparent. Unabhängige Beobachter – beispielsweise NGOs – haben keine Parteienstellung bei Abbruchverfahren. Wie und wann die Baupolizei tatsächlich den Erhaltungszustand von Gebäuden kontrolliert und Bauaufträge erteilt, um die Abbruchreife abzuwenden, lässt sich ebenfalls kaum überprüfen. Die Nichtdurchsetzung der Erhaltungspflicht führte bereits zu zahlreichen Abbrüchen. Beispiel: Das Gründerzeithaus Bauernmarkt 21 im 1. Bezirk konnte so lange verfallen, bis der Eigentümer es 2017 abreißen durfte – trotz Schutzzone und UNESCO-Weltkulturerbe.

Eingebracht von: SPÖ, Grüne

Dafür: SPÖ, Grüne, FPÖ

Dagegen: ÖVP, NEOS

Beschlossen am 28.6.2018 im Wiener Landtag. Details siehe Kasten oben.

Dieser Artikel ist im Sommer 2019 erschienen. Eine Aktualisierung erfolgte im August 2021.

Kontakte zu Stadt & Politik

+43 1 4000 81261
 
Vizebürgermeisterin und Stadträtin Kathrin Gaál untersteht die Geschäftsgruppe Wohnen. Zu dieser gehören u. a. die Baupolizei (kontrolliert die Einhaltung der Bauvorschriften u. dgl.), Wiener Wohnen (Gemeindewohnungen) und der Wohnfonds (Fonds für Neubau und Sanierung).
+43 1 4000 81341
 
Der amtsführendenden Stadträtin untersteht die Geschäftsgruppe Innovation, Stadtplanung und Mobilität. Diese ist u. a. zuständig für die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne (Innen-Südwest, Nordost), Stadtentwicklung und Stadtplanung und Architektur und Stadtgestaltung (einschließlich der Festsetzung von Schutzzonen gegen Hausabrisse).

(Die Reihung der Parteien orientiert sich an der Anzahl der Mandate im November 2020.)

Quellen, Fotos

WienSchauen.at ist eine unabhängige, nicht-kommerzielle und ausschließlich aus eigenen Mitteln finanzierte Webseite, die von Georg Scherer betrieben wird. Ich schreibe hier seit 2018 über das alte und neue Wien, über Architektur, Ästhetik und den öffentlichen Raum.

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